Sie haben einen Versicherungsfall?

Dann lesen Sie bitte die Versicherungspolice mit den AGB genau durch.
Bei grösseren Schäden haben Sie ein Anrecht auf das Sachverständigenverfahren.
Das bedeutet, dass Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens benennen und die Versicherung ebenfalls (oftmals einen ihrer Mitarbeiter).

Beide Sachverständige müssen dann das Gutachten zusammen erstellen und sich über die Entschädigungshöhe einigen.

Ansonsten wird über die strittigen Fragen (Kosten) ein vorher zu benennender
Obergutachter eingeschaltet.